In Norwegen gilt das Prinzip des Parlamentarismus. Das Parlament, das aus 165 Abgeordneten besteht, besitzt die Macht. Alle vier Jahre werden neue Repräsentanten gewählt (bis 1936 jedes dritte). Das Parlament (Stortinget, buchstäblich übersetzt "Das große Thing") besteht aus zwei Teilen, Odelstinget und Lagtinget. Der Unterschied ist aber nicht sehr deutlich, so dass man es als Einkammer-System bezeichnen kann.
Prinzip der Selbstverwaltung
Zudem gibt es die Gemeindliche Selbstverwaltung. Die 437 Norwegischen Kommunen wählen auch jedes vierte Jahr ihre Repräsentanten für die lokale Verwaltung. Norwegen ist jedoch ein Zentralstaat, in dem die lokalen Behörden immer mehr an Einfluss verloren haben. Traditionell ist aber das Prinzip von lokaler Macht wichtig.
In Norwegen haben Große Koalitionen keine Tradition. Minderheiten mit Unterstützung des Parlamentes sind häufiger. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es nur zweimal eine Mehrheits-Regierung. Die Sammlungsregierung von Einar Gerhardsen gleich nach dem Krieg, und die Arbeiterpartei-Regierung (Sozial-Demokraten) von 1959. In den letzten Jahren haben die Minderheitsregierungen zu "Stortingsregjering" (Parlaments-Regierung) geführt und sind unter Druck geraten. Mehrere Stimmen streben jetzt Mehrheitssregierungen nach deutschem Muster an. Heute besteht eine Koalition aus "Høyre" (Konservativen), "Kristelig Folkeparti" (Christliche Volkspartei) und "Venstre" (Liberal-Demokraten). Der norwegische Regierungschef ist der evangelische Pfarrer Kjell Magne Bondevik. Das Staatsoberhaupt ist König Harald V..
In Norwegen gab es bisher 6 Volksabstimmungen:
- 1905 über die Auflösung der Union mit Schweden. (Ja)
- 1905 über die Einsetzung Prinz Carls von Dänemark als König Haakon VII. (Ja)
- 1916 über das Verbot von Alkohol. (Ja)
- 1927 über die Aufhebung dieses Verbots. (Ja)
- 1972 über den Beitritt in die Europäische Gemeinschaft. (Nein)
- 1994 über den Beitritt in die Europäische Union. (Nein)
In Klammern das Ergebnis der jeweiligen Abstimmung.
Artikel vom 26. October 2004